Samstag, 05 Dezember 2026 08:48

ONLINE-Praxistaugliches Wissen aus dem Arbeitsrecht mit direktem Mehrwert: Ein Überblick über aktuelle Brennpunkte Empfehlung

Referent: RA. Steffen Eckhard

Samstag, 05.12.2026 - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ( ONLINE- Veranstaltung ) 

 

Die Veranstaltung ist nicht anmeldepflichtig!!

 

Für Nichtmitglieder beträgt die Kursgebühr € 40,00.

 

Bitte melden Sie sich mit Ihrem richtigen Vor und Nachnamen an.

 

Wenn Sie an diesem Webinar teilnehmen möchten, laden Sie sich von der Internetseite www.zoom.com das notwendige Programm herunter. 
Sie können auch via Mobiltelefon oder Tablet teilnehmen. Hierzu laden Sie sich bitte die Zoom App aus dem Apple App Store bzw. Google Play Store herunter. Bitte melden Sie sich mit Ihrem richtigen Namen an. 
Registrieren Sie sich bitte für das Datum und die Uhrzeit, die Ihnen am besten passen:

Der Link wird ab dem 01.12.2026 eingefügt.


Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen für die Teilnahme am Webinar.

Die Anzahl der Fortbildungspunkte richtet sich nach der Dauer Ihrer Onlinepräsenz.
( max. 3 Fortbildungspunkte ) Ihre Fortbildungspunkte erhalten Sie von uns automatisch, so dass eine Rückfrage Ihrerseits nicht erforderlich ist.

 

 

Abstract:

 

„Bulletpoints im Arbeitsrecht“

  • Was Sie als Praxisinhaber für die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages unbedingt beachten sollten, damit der Aufhebungsvertrag für Sie kein „Boomerang“ und damit teurer wird, als es ein Gerichtsprozess wäre.
  • Wie Sie es als Praxisinhaber rechtlich verhindern können, dass Urlaub Ihrer Mitarbeitenden während der Elternzeit finanziell zu Ihrem Nachteil wird.
  • Wie Sie als Praxisinhaber Ihr Investment in die Fortbildung von Mitarbeitenden schützen, damit sowohl Sie als auch die Mitarbeitenden von Fortbildungen wirklich profitieren können.
  • Wie die Umsatzbeteiligung des angestellten Zahnarztes Sie als Praxisinhaber für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und des Urlaubs des angestellten Zahnarztes wegen der Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht finanziell zu Ihren Lasten geht.